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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot

a) Die Angebote sind verbindlich und bis zu dem auf der Offerte angegebenen Termin gültig.

b) Weicht das ausgestellte Angebot von der Offertanfrage oder von allfälligen Ausschreibungsunterlagen ab, so weist der Käufer ausdrücklich darauf hin.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Vergütung

a) Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer.

b) Miet-, Cloud- bzw. Mobilfunk-Services werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Services werden je angebrochenen Monat in Rechnung gestellt.

c) Rechnungen sind, gemäss der Rechnungsbedingung zur Zahlung fällig. Sämtliche von avisec ag gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der avisec ag.

d) Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren von dem Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufrieden stellt, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.

e) Eine Anpassung der Vergütung, namentlich von Servicepreisen, Aufwandsätzen und Pauschalpreisen (Festpreisen), während der Vertragslaufzeit erfolgt jeweils mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten im voraus. 

4. Lieferung

a) Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung, verpflichtet sich die avisec ag zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, avisec ag mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.

b) Sonderlösungen und Spezialanfertigungen können nach Versand der Auftragsbestätigung von avisec ag nicht mehr geändert oder annulliert werden.

c) Nutzen und Gefahren gehen mit der Entgegennahme der Leistung oder Lieferung am Erfüllungsort des Käufers an diesen über. Der Erfüllungsort wird vom Käufer jeweils im Voraus bekannt gegeben, wenn dieser nicht die Adresse des Käufers widerspiegelt.

5. Garantie

a) Wenn nicht anders vereinbart, gilt auf allen avisec ag Produkten und Lösungen eine Garantie von 2 Jahren ab Rechnungsdatum. Die Garantie gilt nur, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Alle von uns gelieferten Geräte tragen die Original-Garantie zu den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die gesetzliche Gewährleistung wird von diesem wahrgenommen und für avisec ag wegbedungen. Dies gilt besonders auch für Verbrauchsmaterial, Harddisks und Kamera Schutzgläser, für die je nach Hersteller eine kürzere Garantiezeit besteht.

b) Wird ein Datenträger (Bsp. Festplatte) oder ein kompletter Server zur Reparatur der avisec ag übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherung der Daten vor der Übergabe der Sache. Die avisec ag kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden. Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim Reparatureingang generell formatiert.

c) Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn:
– der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
– eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.

d) Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die avisec ag Ihre Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
– durch Nachbesserung der gelieferten Ware;
– durch Ersatz der mangelhaften Ware;
– durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass.

Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist. Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefall wird wegbedungen.

6. Zahlungsverzug

a) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die avisec ag das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. avisec ag belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 5% p.a. Verzugszins.

b) Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behalten wir uns das Recht vor, den Betrag um 5% zu erhöhen, mit einem Minimum von CHF 30.-.

c) Der Kunde kann avisec ag nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.

d) Bei Zahlungsverzug behält sich die avisec ag das Recht vor, sämtliche Leistungen unverzüglich einzustellen oder zu reduzieren. Diese Leistungen umfassen unter anderem und nicht abschliessend die Online-Services wie das Veröffentlichen eines Online-Feeds (Online-Veröffentlichung sowie -Zeitraffervideo) 

7. Haftung

Weitergehende Rechtsansprüche als die in der Ziffer 5 genannt gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von avisec ag gelieferten Waren ergeben.

Im Fall einer Miete von avisec ag Produkten geht die Haftung während des Gebrauchs des Mietgegenstandes auf den Kunden über. Für Schadenansprüche, die durch den Mieter selbst oder einen Subunternehmer des Mieters aufgrund von unsachgemässer Befestigung oder Gebrauch sowie Verlust und Defekt entstehen, haftet der Mieter.

Für Schäden aus unberechtigter oder ungerechtfertigter Veröffentlichung von Bilddaten im Rahmen der Geschäftsbeziehung haftet der Kunde vollumfänglich.

Bei Elementarschäden durch Sturm, Hagel oder ähnliches behält sich die avisec ag vor, eine Nachjustierung des Bildausschnitts respektive der Baustellen-Webcam oder jegliche andere Dienst­leistungen, die zu einer Korrektur der Bildaufnahme dienen, gegen Aufwand zu erbringen. Darüber­hinaus­gehende Korrekturen, die das mit dem Kunden abgesprochenen Bild­aus­schnitt betreffen, zum Beispiel durch bauliche Arbeiten verursacht, werden gegen Aufwand erbracht.

8. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate per Monatsende. Ohne ordentliche Kündigung laufen die Services bis auf Widerruf weiter.

9. Wiederausfuhr

Bei der Wiederausfuhr der gelieferten Artikel aus der Schweiz sind die Bestimmungen für Computer-Produkte der Abteilung für Ein- und Ausfuhr zu beachten.

10. Beanstandungen

Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 10 Tagen seit der Erbringung der Leistung diese schriftlich bei der avisec ag beanstandet.

11. Urheberrechte

Die Urheberrechte am einzelnen Bild liegen bei der avisec ag. Die avisec ag räumt seinen Kunden und Kundinnen das Nutzungsrecht ein. Somit sind die Kunden und Kundinnen befugt, die durch die avisec ag maschinell erstellten Bilder uneingeschränkt zu nutzen.

Das Nutzungsrecht wird vorübergehend sistiert, wenn offene, entgeltliche respektive nicht bezahlte Forderungen gegenüber der avisec ag bestehen oder erlischt komplett, wenn den offenen Forderungen nicht unter der angegebenen Frist nachgekommen wird.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der avisec ag ist am Domizil der avisec ag.
avisec ag, Rugghölzli 2, 5453 Remetschwil, Schweiz
Ersetzt alle bisherigen Geschäftsbedingungen.

 

Stand 01.01.2024.

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